Pornografische Filme sind die audiovisuelle Realisation der Pornografie (vom griechischen porne = Hure, graphein = schreiben) im Medium Film. Pornografie wird oft definiert als unmittelbare und deutliche Darstellung menschlicher Sexualität und primärer Geschlechtsorgane, die die sexuelle Stimulierung des Konsumenten zum Ziel hat. In der kunst- und filmwissenschaftlichen Auseinandersetzung ist dieser Definitionsversuch umstritten, wenngleich beispielsweise die Rechtswissenschaft unbedingt auf diese Definition angewiesen zu sein scheint. Die Abgrenzung zu Genrebegriffen wie „Softporno“, Erotikfilm oder Sexfilm läuft ebenfalls über das Kriterium der Unmittelbarkeit und Deutlichkeit. Trotz allem sind die Genreübergänge fließend und nicht trennscharf zu ziehen. Pornografische Filme sind in Deutschland seit 1974 nicht mehr strafrechtlich verboten. Sie unterliegen jedoch bestimmten jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, die zum Beispiel die Bewerbung und den Verkauf reglementieren. Verboten ist hingegen die so genannte harte Pornografie, die sexuelle Gewalt, zoophile Handlungen (sexuelle Handlungen mit Tieren) oder sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt hat.


